Gründe, die zu einer Kontaktaufnahme mit mir führen können, sind vielfältig. Es könnte zum Beispiel sein, dass ...
Zum Ersttermin kommen Kind und Eltern bzw. mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil gemeinsam. Wenn Sie aus bestimmten Gründen zunächst alleine, also ohne Ihr Kind, zum Gespräch kommen
möchten, würden wir diesen Wunsch vorher telefonisch besprechen. Ältere Jugendliche möchten manchmal lieber erst ohne die Eltern kommen, auch das ist möglich. Bei getrennt lebenden Eltern, die
beide weiterhin sorgeberechtigt sind, ist zu beachten, dass beide mit der Behandlung einverstanden sein müssen.
Gesetzlich versicherte Jugendliche können ab dem 15. Lebensjahr auch ohne Einverständnis der Eltern eine Psychotherapie für sich beantragen.
drs. Kristina van Leewen
Kinder- und Jugendpsychotherapeutin
Achenbachstraße 40
40237 Düsseldorf
Tel. 0211-96663103
Fax 0211-96663104