Infos für Eltern

Gründe, die zu einer Kontaktaufnahme mit mir führen können, sind vielfältig. Es könnte zum Beispiel sein, dass ...

 

  • ... Sie Veränderungen und Verhaltensweisen an Ihrem Kind beobachten, die Ihnen Sorgen machen und Sie nicht wissen, wie diese einzuordnen sind und was Sie tun können.
  • ... Sie eine ärztliche Empfehlung erhalten haben, mit ihrem Kind eine Psychotherapeutin / einen Psychotherapeuten aufzusuchen.
  • ... ein Lehrer oder Erzieher Ihnen geraten hat, mit Ihrem Kind eine psychologische Beratung aufzusuchen.
  • ... Ihr Kind selbst äußert, dass es Hilfe oder Psychotherapie möchte.


Zum Ersttermin kommen Kind und Eltern bzw. mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil gemeinsam. Wenn Sie aus bestimmten Gründen zunächst alleine, also ohne Ihr Kind, zum Gespräch kommen möchten, würden wir diesen Wunsch vorher telefonisch besprechen. Ältere Jugendliche möchten manchmal lieber erst ohne die Eltern kommen, auch das ist möglich. Bei getrennt lebenden Eltern, die beide weiterhin sorgeberechtigt sind, ist zu beachten, dass beide mit der Behandlung einverstanden sein müssen.

 

Gesetzlich versicherte Jugendliche können ab dem 15. Lebensjahr auch ohne Einverständnis der Eltern eine Psychotherapie für sich beantragen.

 

Haben Sie noch Fragen? Dann freue ich mich auf Ihren Anruf:  0211-96663103